Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER Any Lamp B.V.

Datum: September 2016   

Artikel 1: Begriffsbestimmungen

  1. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird folgendes unter ‘Noxion’ verstanden: Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter Niederländischem Recht Any Lamp B.V., mit registriertem Büro und Geschäftsniederlassung in (5708 HZ) Helmond an der Schootense Dreef 27, Erdgeschoss.
  2. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die «andere Partei» als Käufer (als Wiederverkäufer) und/oder als natürliche Person oder Rechtsperson verstanden, mit denen Noxion B.V, und ihre Partner im Rahmen ihrer Geschäftsaktivitäten Rechtsgeschäfte abschließen, einschließlich ihrer Handelsvertreter, Rechtsnachfolger und deshalb explizit ausschließlich der Verbraucher von Produkten im weiten Sinne, oder die Vertragspartei.
  3. Produkt(e): Sämtliche Produkte und Dienstleistungen von Any Lamp B.V.

Artikel 2: Gültigkeit

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf alle Angebote der Any Lamp B.V. und gelten auf die Rechtsbeziehung zwischen Noxion und den Kunden. Zusätzlich gelten sie für alle Vereinbarungen, welche durch Any Lamp B.V. eingegangen sind und auch für alle möglichen rechtlichen Folgen und Obligationen.
  2. Die Gültigkeit anderer Allgemeinen Bedingungen ist hiermit in allen Fällen ausdrücklich ausgeschlossen, auch wenn in einer Anfrage an Any Lamp B.V., einer Bestellbestätigung oder eines Angebots, dass an Any Lamp B.V.  gesendet wird oder umgekehrt, auf solche Geschäftsbedingungen hingewiesen wird.
  3. Ist eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig und ungültig, oder wird sie annulliert, so gelten die anderen Konditionen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in voller Kraft und Any Lamp B.V.  wird die andere Partei konsultieren, um neue Bestimmungen als Ersatz der der nichtig, ungültigen oder annullierten Bestimmungen auszuhandeln, welche so gut wie möglich mit dem Zweck und Sinn der nichtigen, ungültigen oder annullierten Bestimmungen übereinstimmen.
  4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in Niederländisch, Englisch, Deutsch, Französisch, Spanisch und Italienisch erhältlich. Im Falle von Uneinigkeiten betreffend der Interpretation oder der Sprache, so gilt die Niederländische Version.

Artikel 3: Angebote

  1. Alle Angebote von Any Lamp B.V.  sind für vierzehn (14) Tage geltend, sind unverbindlich, wenn nicht schriftlich etwas Anderes angegeben wurde.
  2. Die Annahme eines Angebots wird durch schriftliche Annahme der anderen Partei, beispielsweise durch die Registrierung und Bestellung durch den Anwender/Login Teil der Website von Noxion, schriftlich oder via E-Mail ausgeführt.
  3. Noxion hält sich das Recht vor, um Bestellungen zurückzuziehen oder abzulehnen ohne einen Grund anzugeben.
  4. Alle Vereinbarungen werden durch Any Lamp B.V. getroffen nachdem die andere Partei vorgänglich genügende Kreditwürdigkeit für die finanzielle Ausführung der Vereinbarung stellt – dies unter exklusiver Diskretion von Any Lamp B.V.. 
  5. Noxion kann nachforschen, ob die andere Partei die Zahlungsobligationen einhält und auch alle Fakten und Faktoren untersuchen, welche für einen verantwortlichen Beschluss einer Vereinbarung notwendig sind. Sollte Any Lamp B.V. , aufgrund dieser Untersuchung, Gründe haben, um die Vereinbarung nicht zu unterzeichnen (einfach so), sind sie befugt, um eine Bestellung oder Anwendung abzulehnen oder Sonderkonditionen der Ausführung beizulegen.

Artikel 4: Preise

  1. Alle angegebenen Preise sind in Euro, oder in einer anderen Währung falls schriftlich durch Any Lamp B.V. angegeben. Die andere Partei trägt das Wechselkursrisiko, sofern nichts Anderes schriftlich angegeben wird.
  2. Die Preise sind exklusive MwSt. und sind inclusive MwSt. zahlbar, sofern nicht anders angegeben wird.
  3. Preise dürfen beim Login auf der Website von Any Lamp B.V. geprüft werden.
  4. Für Bestellungen bis und mit einem totalen Bestellwert von €500 exklusive MwSt. sind die Preise, von oder im Auftrag von Any Lamp B.V. , immer exklusive Versand- und/oder Transportkosten angegeben, sofern nichts anders explizit schriftlich angegeben wird.
  5. Für Bestellungen über einem totalen Bestellwert von €500 exklusive MwSt. werden keine Versand- und/oder Transportkosten von Noxion belastet.
  6. Alle Preise in Preislisten und in Angeboten werden exklusive folgender Kosten oder zahlbaren Mengen der anderen Partei angegeben: Steuern, Erhebungen, Verarbeitungsgebühren oder Zölle, andere vergleichbare Servicekosten von Any Lamp B.V. oder der anderen Partei von einer (Steuer-) Hoheit (nebst den zutreffenden Steuern von Any Lamp B.V.) erhoben, die mit der Bestellung der anderen Partei übereinstimmen.
  7. Die Preise und Produktkonfigurationen werden nach der Unterzeichnung der Vereinbarung nicht durch Any Lamp B.V.  erhöht oder angepasst, außer wenn rechtliche Maßnahmen dies vorschreiben oder der Interim Preis sich erhöht, oder wenn Änderungen an den Produktkonfigurationen durch Parteien vorgenommen werden, von denen Any Lamp B.V. abhängig ist, in welchem Fall die andere Partei berechtigt ist, die Vereinbarung durch eine schriftliche Ankündigung gegenüber Noxion aufzulösen.

Artikel 5: Darstellung und Spezifikationen von Produkten

  1. Die Darstellung von Produkten, wie auch alle dazugehörigen Spezifikationen, Abmessungen und Daten auf der Website von Noxion sind nur ungefähr geltend. Das endgültig gelieferte Produkt an die andere Partei kann zu einem bestimmten Ausmaß in Farbe, Abmessungen und Weiterem von solchen Bildern oder Spezifikationen abweichen. Dies bedeutet nicht, dass das Produkt nicht mit der Vereinbarung übereinstimmt.
  2. Die andere Partei wird Any Lamp B.V.  mit allen relevanten Informationen für den Zweck der korrekten Ausführung der Vereinbarung ausstatten. Any Lamp B.V.  wird sich auf die Vollständigkeit und die Korrektheit der zur Verfügung gestellten Informationen verlassen.

Artikel 6: Rechnungsstellung und Zahlung

  1. Außer wenn etwas Anderes vereinbart wurde, müssen alle Rechnungen innerhalb vierzehn (14) Tagen nach dem Rechnungsdatum ohne jegliche Aufrechnung, Aufschiebung oder Abzug durch die andere Partei bezahlt werden.
  2. Ungeachtet der vereinbarten Zahlungsbedingungen, die die andere Partei aufgrund einer Anfrage von Any Lamp B.V.  vornimmt, um die Sicherheit der Zahlungen zu gewährleisten wie von Any Lamp B.V.  als genügend eingestuft wird. Die Versäumung der anderen Partei, solche Sicherheiten innerhalb der vorgeschriebenen Periode zu bereitzustellen, wir die andere Partei augenblicklich in Verzug bringen, was Noxion zu einer Auflösung der Vereinbarung berechtigt und seinen Schaden von der anderen Partei zu herstellen.
  3. Der Ablauf der Zahlungsfrist setzt die andere Partei augenblicklich in Verzug, ohne weitere Erinnerungen, was die Zahlung von Verzugszinsen von 1.5, oder den gesetzlich vorgeschriebenen Zinsen, wenn diese höher sind, auf den geschuldeten Betrag pro Monat beinhaltet. Für die Berechnung der Zinsen gilt ein angebrochener Monat als ein ganzer Monat.
  4. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist, so übernimmt die andere Partei alle außergerichtlichen Inkassospesen für den Anspruch von Noxion, welche auch 15% der unbezahlten Rechnung geschätzt werden. Sollten die tatsächlich anfallenden außergerichtlichen Kosten höher sein wie oben erwähnt, die müssen die tatsächlich anfallenden Kosten getragen werden 

Artikel 7: Lieferung

  1. Noxion wird die größtmögliche Sorgfalt bei der Ausführung der Bestellungen einhalten. Die spezifizierten Liefertermine sind deshalb ungefähr geltend und gelten nie als Enddaten.
  2. Lieferort ist die Adresse, welche durch die andere Partei gegenüber Any Lamp B.V. angegeben wurde. Wenn nichts Anderes schriftlich vereinbart wurde, dann liefert Noxion nur an physische Adressen innerhalb Europas. Die Lieferung von Bestellungen außerhalb Europa wird nicht ausgeführt.
  3. Any Lamp B.V. ist berechtigt, um Teillieferungen vorzunehmen, welche separat verrechnet werden. Die andere Partei wird die Produkte während den üblichen Büroöffnungszeiten erhalten. Ist dies nicht möglich, dann werden die daraus resultierenden Kosten (inklusive Lagerkosten, Liefer- und Transportkosten, oder andere Kosten die mit der Vereinbarung übereinstimmen) gemäß den anwendbaren lokalen Preisen oder möglichen Standardgebühren, festgelegt durch Any Lamp B.V., berechnet.
  4. Any Lamp B.V.  wird akzeptierte Bestellungen gleich nach der Unterzeichnung der Vereinbarung ausführen. Der beabsichtigte Liefertermin wird immer separat in der Bestellung angegeben. Ist die Lieferung mehr als die angegebene Periode verzögert, dann wird die andere Partei so schnell wie möglich nachdem Any Lamp B.V. Bescheid erhält, informiert.
  5. Das Risiko von Beschädigung oder Verlust der Produkte wird ab Lieferung vom Warenlager an die andere Partei übergeben, auch wenn Any Lamp B.V. das Eigentum noch nicht übertragen hat. Des Weiteren haftet Any Lamp B.V. nicht gegenüber einem Kunden oder der anderen Partei für einen Verlust oder eine Beschädigung, einschließlich direkter oder indirekter Folgeschäden oder andere Beschädigungen, welche durch den Verzug der Lieferung erfolgen, ungeachtet ob das zuvor erwähnte aufgrund von Nachlässigkeit von Any Lamp B.V. oder einer anderen Partei, Aktionen, die einen grundsätzlichen Mangel in der Erfüllung der Vereinbarung zur Folge haben, Streiks oder anderen Gründen erfolgt.
  6. Das Risiko der Güter wird von Any Lamp B.V.  getragen bis diese das Warenlager von Any Lamp B.V. verlassen. Ab diesem Moment des Transports wird das Risiko auf die andere Partei übertragen, außer es ist explizit schriftlich etwas Anderes vereinbart.
  7. Das Eigentum eines Produktes oder einer Dienstleistung wird direkt nachdem Any Lamp B.V. den Kaufpreis erhalten hat, auf den Kunden übertragen, unter der Kondition, dass der Kunde nicht auf andere Weise in Verzug ist mit dem Verkaufsabkommen und dessen Konditionen.

Artikel 8: Haftung

  1. Any Lamp B.V.  betont, dass eine ausführliche Qualitätskontrolle der gelieferten Produkte mit größter Sorgfalt durchgeführt wird. Any Lamp B.V.  haftet gegenüber der anderen Partei für direkten Schaden, welche die andere Partei erleidet, nur im Falle von schwerer Nachlässigkeit oder willentlicher Absicht von Any Lamp B.V..
  2. Ohne Vorurteile der zuvor erwähnten Bestimmungen, ist die Haftung von Any Lamp B.V.  zu allen Zeiten auf den ausbezahlten Betrag in diesem Fall unter der Haftung der Versicherung, von Any Lamp B.V.  ausgenommen, erhöht durch den Selbstbehalt. 
  3. Sollte aus irgendeinem Grund keine Zahlung gemacht werden durch die zuvor erwähnte Versicherung, so ist die Haftung von Any Lamp B.V.  zu allen Zeiten auf den Betrag der Rechnungen (exklusive MwSt.), die I Zusammenhang mit der Vereinbarung durch Any Lamp B.V. an die dritte Partei gesendet wurden, limitiert.
  4. Das Folgende qualifiziert nicht für eine Kompensation durch Noxion:
    a. Indirekter Schaden, eingeschlossen aber nicht beschränkt auf die Beschädigung, die durch Geschäftsstagnation und den Verlust von Gewinn verursacht wird; 
    b. Schaden, der durch Nachlässigkeit oder willentlicher Absicht aus Sicht der anderen Partei (oder Personen die durch die andere Partei beauftragt wurden oder Angestellte) verursacht wurde.
  5. Die andere Partei wird Any Lamp B.V.  für alle Ansprüche von Drittparteien einschließlich aber nicht beschränkt auf Ansprüche durch den Defekt eines Produktes (welches zum Beispiel durch die andere Partei an eine Drittpartei geliefert wurde und welche (zum Teil) aus Produkten und/oder Materialien von Noxion bestanden hat) vergüten.
  6. Die andere Partei wird Any Lamp B.V.  und ihre jetzigen und zukünftigen Direktoren, Manager, Aktionäre und Angestellten für alle Ansprüche, Anzeigen, Beschädigungen, Haftung, Kosten und Ausgaben, einschließlich aber nicht beschränkt auf angemessene rechtliche Gebühren, welche durch spezifischen Gebrauch der anderen Partei eines Produktes entstehen, einschließlich aber nicht beschränkt auf die Produkthaftungsklagen oder gerichtliche Auseinandersetzungen, außer eine solche gerichtliche Auseinandersetzung ist ausschließlich auf das Produkt selber zurückzuführen und bezieht sich nicht auf den Gebrauch oder die Kombination mit anderen Produkten, unbefugte Wartung, Reparatur oder Veränderung durch oder im Auftrag von der anderen Partei oder deren vertraglichen Partner, oder Produkte, welche außerhalb der üblichen Geschäftstätigkeiten von Any Lamp B.V. fallen, welche explizit für und/oder durch die andere Partei designt wurden, vergüten.

Artikel 9: Garantie und Reklamationen

  1. Any Lamp B.V. gewährleistet, dass alle gelieferten Produkte die gesetzlichen Anforderungen der Zweckmäßigkeit, Verlässlichkeit und Lebensdauer, wie diese durch die vertraglichen Parteien als sinnvoll geschätzt wurden und von normalem Gebrauch, wie in dem Garantiedokument von Noxion festgelegt, resultieren, entsprechen. Das zuvor erwähnte Garantiedokument erläutert die spezifischen Garantiebedingungen für das betroffene Produkt.
  2. Die andere Partei muss die gelieferten Produkte sofort nach dem Eintreffen (Lassen) Kontrollieren, oder innerhalb Maximal Drei (3) Tage nach empfang. Wann der andere Partei in dieser zeit Meldung macht, wird Any Lamp B.V. nicht Pflichtfelder einige zukommende Kosten zu Trage oder wann die andere Partei komplette Kosten tragt.
  3. Alle Rechte behauptet durch die andere Partei, durch das Versagen von Noxion die Verpflichtungen (inclusive Garantie) einzuhalten, müssen schriftlich spätestens acht (8) Tage, nachdem die andere Partei dies festgestellt hat – oder dies festgestellt haben könnte –, an Any Lamp B.V. mitgeteilt werden. Der Schaden, der durch den Mangel dieser Rechte der anderen Partei entsteht, verfällt. Für diesen Zweck wurde ein Kontaktformular auf der Website von Any Lamp B.V.  bereitgestellt.
  4. Reklamationen betreffend Rechnungen werden schriftlich und mit Angabe eines Grunds innert acht (8) Tagen nach dem Rechnungsdatum, nachdem das Recht der anderen Partei entfällt, an Any Lamp B.V.  mitgeteilt. Für diesen Zweck wurde ein Kontaktformular auf der Website von Any Lamp B.V.  zur Verfügung gestellt.
  5. Die zuvor erwähnten Reklamationen setzen die Zahlungsobligation der anderen Partei nicht aus.
  6. Wurde festgestellt, dass die gelieferten Produkte nicht mit der Vereinbarung übereinstimmten, dann wird Any Lamp B.V. die gelieferten Produkte kostenlos ersetzen, oder eine schriftliche Vereinbarung mit der anderen Partei betreffend Schadenersatz treffen.
  7. Die andere Partei kann nicht auf die Garantie aus Artikel 1 verweisen, wurden die gelieferten Produkte abnormalen Konditionen ausgesetzt, oder wenn die andere Partei die gelieferten Produkte nicht gepflegt hat oder wenn diese Produkte nicht gemäß den Anleitungen von Any Lamp B.V. und/oder der Verwendungsanleitung verwendet wurden oder wenn die andere Partei die Produkte repariert hat und/oder die gelieferten Produkte weitergegeben hat und Drittparteien.

Artikel 10: Rücksendung und Stornierung

  1. Die andere Partei hat das Recht, um die Bestellung innerhalb 24 Stunden nach der Akzeptierung von Noxion zu stornieren.
  2. Möchte die andere Partei übrige Teile zurücksenden, so muss Any Lamp B.V.  vorgängig informiert werden, durch das Kontaktformular, welches auf der Homepage von Noxion heruntergeladen werden kann.
  3. Retournierte Produkte werden nur bearbeitet, wenn dies innerhalb von fünf (5) Tagen nach Erhalt der Produkte an Noxion mitgeteilt wurde.
  4. Produkte, spezielle durch Noxion für die andere Partei bestellt, die beschädigt und/oder gebraucht wurden durch die andere Partei, können nicht retourniert und/oder storniert werden.
  5. Im Falle einer Stornierung oder einer Rücksendung, müssen die Produkte original verpackt, unbeschädigt, sauber, unmarkiert und ungeöffnet sein.
  6. Trifft keine Garantie zu, oder im Falle einer Falschlieferung, verrechnet Noxion 20% des Nettobetrags der retournierten Produkte und die andere Partei.
  7. Anfallende Transportkosten können nicht gutgeschrieben werden, ausgenommen von Produkten, welche in der Garantie unter Artikel 9 fallen.
  8. Um zu gewährleisten, dass die zu ersetzenden Produkte, die unter Garantie fallen, in Zeit an das Warenhaus von Any Lamp B.V. retourniert werden, so werden diese Produkte nur gutgeschrieben, retourniert die andere Partei diese bevor der Frist, welche in Artikel 10.3 erwähnt wird.
  9. Retouren für Produkte, welche nicht unter die zuvor erwähnten Bedingungen fallen, werden nicht bearbeitet.

Artikel 11: Höhere Gewalt

  1. Höhere Gewalt wird als nichtvoraussehbare Umstände, die Außerhalb der Kontrolle der involvierten Parteien, liegen, welche die Erfüllung der Vereinbarung der anderen Partei unmöglich machen, definiert.
  2. Die andere Partei ist nicht berechtigt, um Ansprüche und/oder (ersetzend oder zusätzlich) Schadensersatz bei Any Lamp B.V.  zu verlangen im Falle einer langzeitlichen höheren Gewalt auf der Seite von Any Lamp B.V..
  3. In der Ansicht von Any Lamp B.V. ist eine höhere Gewalt zeitlich beschränkt. Any Lamp B.V. ist berechtigt, um die Ausführung der Vereinbarung auszustellen, bis die Konsequenzen der höheren Gewalt nicht länger vorhanden sind.
  4. Ist die Situation der höheren Gewalt aus der Sicht von Any Lamp B.V. permanent, oder wurde die Ausführung der Vereinbarung mehr als drei Monate aufgeschoben, oder ist es sicher, dass die Situation länger als drei Monate andauert, darf jede Partei anklagen, durch registrierte Post, dass die Vereinbarung entweder und die Umstände angepasst wird oder mit augenblicklichem Effekt aufgelöst wird (wenn es für den betroffenen Teil zutrifft), ohne das die Parteien sich Schadenersatz zahlen müssen
  5. Any Lamp B.V. ist zu allen Zeiten berechtigt, um Zahlungen für die erbrachten Leistungen im Zuge der Ausführung der Vereinbarung, vor der Situation der höheren Gewalt, einzufordern.
  6. Die Partie, die glaubt sich in einer Situation der höheren Gewalt zu befinden, wird augenblicklich die andere Partei benachrichtigen.

Artikel 12: Aussetzung und Aufschub

  1. Any Lamp B.V. ist befugt, um die Leistung auszusetzen, sollte die andere Partei ihren Obligationen gegenüber Any Lamp B.V. nicht nachkommen oder wenn Any Lamp B.V. Grund zur Annahme hat, dass die andere Partei diese nicht erfüllen wird.
  2. Die andere Partei ist nicht berechtigt, um ihre Arbeit, Abgabe, Leistungen und anderen Obligationen gegenüber Noxion zu verschieben oder nicht fortzusetzen oder diese anderweitig limitieren.
  3. Ebenfalls ist die andere Partei nicht berechtigt um Ansprüche an Any Lamp B.V.  auf Ansprüche von Noxion gegenüber der anderen Partei zu stellen.

Artikel 13: Zurückhaltung des Titels

  1. Nach Lieferung, bleibt Noxion der Eigentümer der gelieferten Produkte bis die andere Partei:
    a. alle Obligationen, unter der getroffenen Vereinbarung, erfüllt hat;
    b. alle Ansprüche die von Nichterfüllung der zuvor erwähnten Vereinbarung erfolgen, wie der Schaden, Strafen, Zinsen und Ausgaben, zurückgezogen hat.
  2. Solange die der Titel der gelieferten Produkte zurückgehalten wird, darf die andere Partei diese Produkte nicht verkaufen oder belasten.
  3. Any Lamp B.V. ist berechtigt, um die gelieferten Güter zurückzufordern, nachdem Sie den Anspruch des Titels gestellt hat. Die andere Partei muss Any Lamp B.V.  den Zugang zum Ort, wo die Produkte gelagert sind, gewähren.

Artikel 14: Auflösung

Wenn die andere Partei:

-        ihren Bankrott erklärt hat, erfolgt die Abtretung des Nachlasses, die Dokumente für administrative Zwangsverwaltung, oder sollte der Anhang auf das Eigentum der anderen Partei in Gänze oder in Teilen gemacht werden; oder
-        scheitert, ihre vertraglichen Obligationen oder die Obligationen aufgrund des Rechts einzuhalten oder scheitert, diese richtig einzuhalten; oder
-        den Rechnungsbetrag nicht ganz oder teilweise in den vorgeschriebenen Zahlungsbedingungen bezahlt hat oder den Ansprüchen von Any Lamp B.V. von Vorauszahlung als Sicherheit für die Zahlung nicht genügt;

Any Lamp B.V. kann bei Eintreffen einer dieser Umstände, die in diesem Artikel erwähnt werden, die Vereinbarung ganz oder teilweise durch eine schriftliche Mitteilung auflösen, ohne rechtliche Intervention zu benötigen oder eine standardmäßige Benachrichtigung auszulösen, und ist auch berechtigt, um den gesamten Betrag, der durch die andere Partei zahlbar ist, anzufordern, ohne eine letzte Mahnung auslösen zu müssen und ohne den Vorurteil auf das Recht, dass Any Lamp B.V. allen Ersatz auf direkten und indirekten Schaden, einschließlich aber nicht beschränkt auf den Verlust von Gewinn und ohne Vorurteile zu anderen rechtlichen Rechten die Any Lamp B.V. zufallen, hat.

 Artikel 15: Geistiges Eigentum

  1. Die geistigen Eigentumsrechte von Noxion betreffen die Produkte und alle anderen Materialen, die für den Verbrauch entwickelt wurden und/oder für andere Vorbereitungen oder Ausführungen der Vereinbarung zwischen Any Lamp B.V. und der anderen Partei verwendet wurden, und gehören exklusive Any Lamp B.V.. Die Lieferung der Produkte führt nicht zu einer Übertragung der geistigen Eigentumsrechte.
  2. Any Lamp B.V. bleibt der Eigentümer des geistigen Eigentums, einschließlich des Copyright auf Dokumentationen, Zeichnungen, Diagrammen, Beleuchtungsberechnungen, Beleuchtungspläne, Designs oder andere Dokumentationen im Zusammenhang mit Angeboten, Bestellungen oder Vereinbarungen. Diese Informationen dürfen nicht komplett öffentlich, imitiert, kopiert, angeboten oder ohne schriftliche Einwilligung an Drittpersonen weitergegeben werden.
  3. Die andere Partei darf die Produkte nicht vervielfachen ohne vorgängliche schriftliche Zusagen von Any Lamp B.V..
  4. Die andere Partei darf keine Abzeichnungen von Noxion entfernen oder verändern betreffend das Copyright, Handelsmarken, Handelsname oder anderen Rechten des geistigen Eigentums.
  5. Die andere Partei haftet für den Schaden, der Any Lamp B.V. heute oder in Zukunft zugeführt wird durch eine Verletzung der geistigen Eigentumsrechte.

 Artikel 16: Sonstige Rückstellungen

  1. Durch den Abschluss der Vereinbarung, übergibt die andere Partei Noxion die Rechte, um automatisch die persönlichen Daten zu verarbeiten und zu sammeln.
  2. Any Lamp B.V. hat zu allen Zeiten das Recht, die Rechte und Obligationen der Vereinbarung oder einen Teil davon auf eine Drittpartei zu übertragen.
  3. Alle Änderungen in der Vereinbarung müssen schriftlich bestätigt werden zwischen den Parteien.

Artikel 17: Rechtswahl

  1. Alle Bestellungen und Vereinbarungen von Any Lamp B.V. und die daraus resultierenden Dispute werden ausschließlich unter Niederländischem Recht bestimmt.
  2. Das Wieder Verkaufsübereinkommen (Convention on the International Sale of Goods) ist nicht gültig, noch sind alle anderen internationalen Regelungen, welche ausgeschlossen werden können.
  3. Alle Auseinandersetzungen, die von einer Verbindung mit einer Bestellung oder Vereinbarung von Any Lamp B.V. entstehen, werden ausschließlich dem Distrikt Gericht von Ost-Brabant, Ort Den Bosch vorgetragen.